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   BGH, 20.09.1967 - Ib ZB 13/66   

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https://dejure.org/1967,4547
BGH, 20.09.1967 - Ib ZB 13/66 (https://dejure.org/1967,4547)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1967 - Ib ZB 13/66 (https://dejure.org/1967,4547)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1967 - Ib ZB 13/66 (https://dejure.org/1967,4547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Beschwerdesenates des Bundespatentgerichtes - Vereinbarkeit des Ausschlusses einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der Verfassung - Rechtsbeschwerdeweg gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gegen die Nichtzulassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1965 - IV ZB 125/65
    Auszug aus BGH, 20.09.1967 - Ib ZB 13/66
    Dementsprechend ist die erwähnte vergleichbare Regelung in § 546 ZPO sowohl vom Bundesgerichtshof als auch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich zulässig gewertet worden, und zwar auch im Hinblick auf den Ausschluß einer Nicht Zulassungsbeschwerde (BGH NJW 1965, 1965 = LM Nr. 52 zu § 546 ZPO; LM Nr. 53 zu § 546 ZPO; BVerfGE 19, 323, 326 f) [BVerfG 08.12.1965 - 1 BvR 662/65].

    Der Bundesgerichtshof hat daher in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels selbst dann nicht angegangen werden kann, wenn diese auf fehlerhaften Erwägungen beruhte (BGHZ 2, 16; LM Nr. 16 und Nr. 38 zu § 546 ZPO; NJW 1965, 1965 und BGHZ 41, 360, 363 [BGH 21.04.1964 - Ia ZB 218/63] - Damenschuh-Absatz für den einschlägigen § 41 p PatG).

  • BGH, 21.04.1964 - Ia ZB 218/63

    Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 20.09.1967 - Ib ZB 13/66
    Dabei hat u.a. die Erwägung eine Rolle gespielt, daß die Einrichtung der Rechtsbeschwerde in erster Linie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dienen soll, daß aber eine weitergehende Zulassung der Rechtsbeschwerde oder die Eröffnung einer Nichtzulassungsbeschwerde zu einer Mehrbelastung des Bundesgerichtshofs geführt und damit den mit der Einrichtung der Rechtsbeschwerde erstrebten Zweck wieder gefährdet hätte und daß ferner die mit einem Rechtsmittel verbundene Verzögerung des Verfahrens und die alsdann unvermeidliche Verlängerung der Ungewißheit über die Rechtslage gerade auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes dem Gesetzgeber nicht uneingeschränkt tragbar erschien (vgl. amtl. Begründung zum Entwurf des 6. Überleitungsgesetzes, Bl. 1961, 140, 156, nebst Bericht des Rechtsausschusses a.a.O. So 169; ferner BGHZ 41, 360, 362 [BGH 21.04.1964 - Ia ZB 218/63] - Damenschuh-Absatz; GRUB 1965, 502, 503 - Gaselan; 1967, 94, 96 - Stute).

    Der Bundesgerichtshof hat daher in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels selbst dann nicht angegangen werden kann, wenn diese auf fehlerhaften Erwägungen beruhte (BGHZ 2, 16; LM Nr. 16 und Nr. 38 zu § 546 ZPO; NJW 1965, 1965 und BGHZ 41, 360, 363 [BGH 21.04.1964 - Ia ZB 218/63] - Damenschuh-Absatz für den einschlägigen § 41 p PatG).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BGH, 20.09.1967 - Ib ZB 13/66
    Gewährt der Gesetzgeber wie im vorliegenden Fall einen verfassungsrechtlich tragbaren gerichtlichen Schutz, dann ist Art. 19 Abs. 4 GG Genüge getan, und die nähere Ausgestaltung dieses Schutzes durch den Gesetzgeber ist dann im Interesse der Rechtssicherheit und eines geordneten Ganges der Rechtspflege für Gerichte und Rechtsuchende verbindlich (vgl. BVerfGE 10, 264, 267) [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59].
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 20.09.1967 - Ib ZB 13/66
    Selbst wenn man indessen die Rechtsprechung begrifflich zur öffentlichen Gewalt zählen müßte, dann folgt daraus noch keine Anwendbarkeit des Art. 19 Abs. 4 GG, Denn das entspräche nicht dem Zweck dieser Verfassungsnorm, durch die - wie auch die Beschwerdeführerin nicht verkennt - Schutz durch den Richter im Rahmen der jeweils geltenden Verfahrens Ordnung und nicht Schutz gegen den Richter gewährt werden soll, so daß Akte der Rechtsprechung von der herrschenden Meinung zu Recht nicht zur Öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gezählt werden (BVerfGE 15, 275, 280 [BVerfG 05.02.1963 - 2 BvR 21/60]; Bonner Kommentar, Anm. II 4 e zu Art. 19. Maunz-Dürig, GG, Rdn. 17 zu Art. 19 Abs. 4; v. Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Aufl., S. 570; Hamann, Das Grundgesetz, 2. Aufl., Anm. 14 zu Art. 19).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BGH, 20.09.1967 - Ib ZB 13/66
    Dementsprechend ist die erwähnte vergleichbare Regelung in § 546 ZPO sowohl vom Bundesgerichtshof als auch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich zulässig gewertet worden, und zwar auch im Hinblick auf den Ausschluß einer Nicht Zulassungsbeschwerde (BGH NJW 1965, 1965 = LM Nr. 52 zu § 546 ZPO; LM Nr. 53 zu § 546 ZPO; BVerfGE 19, 323, 326 f) [BVerfG 08.12.1965 - 1 BvR 662/65].
  • BGH, 23.04.1951 - IV ZR 29/51

    Nichtzulassung der Revision in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 20.09.1967 - Ib ZB 13/66
    Der Bundesgerichtshof hat daher in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels selbst dann nicht angegangen werden kann, wenn diese auf fehlerhaften Erwägungen beruhte (BGHZ 2, 16; LM Nr. 16 und Nr. 38 zu § 546 ZPO; NJW 1965, 1965 und BGHZ 41, 360, 363 [BGH 21.04.1964 - Ia ZB 218/63] - Damenschuh-Absatz für den einschlägigen § 41 p PatG).
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

    Die Tatsache, daß der Inserent Gewerbetreibender ist, steht seiner Eigenschaft als letzter Verbraucher im Sinne des § 1 RabattG nicht entgegen (BGH, Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 63/65, GRUR 1968, 59.5, 597 = WRP 1968, 440 - Wiederverkäufer, Urt. v. 15.1.1969 = I ZR 8/68, GRUR 1969, 362, 363 = WRP 1969, 200 - Rabatt für branchenfremde Wiederverkäufer).
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